DSFinV-K
Die DSFinV-K ist die technische Grundlagenbeschreibung für die Umsetzung der Kassensicherungsverordnung und stellt im Grunde eine genormte Schnittstelle dar.
Technische Grundlagenbeschreibung
Die DSFinV-K ist die technische Grundlagenbeschreibung für die Umsetzung der Kassensicherungsverordnung. Als genormter Export von Kassendaten aus „elektronischen Aufzeichnungs-Systemen“ spielt sie eine entscheidende Rolle bei Betriebsprüfungen und der dazugehörigen Datenträger-Überlassung. Sie soll eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Daten unabhängig vom elektronischen Aufzeichnungs-System sicherstellen.
Die DSFinV-K ermöglicht
- Einheitlich erfasste Daten für Betriebsprüfungen
- Export der Grundaufzeichnungen des Kassensystems
- Einfache Überprüfung der Kassendaten
So können Finanzbehörden alle Kassenvorgänge noch besser, genauer und vor allem strukturierter prüfen.


Pflicht zur Bereitstellung
Der Steuerpflichtige muss den DSFinV-K Export jederzeit für eine Prüfung durch die Finanzbehörde bereitstellen. Die DSFinV-K knüpft an den GoBD Export an, ist jedoch deutlich strukturierter und umfangreicher.
DSFinV-K Schnittstelle:
- das Einzelaufzeichnungsmodul
- das Stammdatenmodul
- das Kassenabschlussmodul
Ablauf der Protokollierung

Stammdaten
Bei jedem Kassenabschluss werden die Stammdaten festgehalten. Wenn die Stammdaten geändert werden, muss auch ein Kassenabschluss erfolgen – nur dann können die Stammdaten wieder eindeutig dem jeweiligen Kassenabschluss zugeordnet werden.
Geschäftsvorfälle
Die für die DSFinV-K relevanten Geschäftsvorfälle sind
- Umsatz
- Pfand/Pfand Rückzahlung
- Rabatt
- Aufschlag
- Zuschüsse
- Trinkgelder Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Einzweck- und Mehrzweckgutscheine, Verkauf und Einlösung
- Forderungsentstehung und Forderungsauflösung
- Anzahlungseinstellung und Anzahlungsauflösung
- Anfangsbestand
- Privatentnahme und Privateinlage
- Geldtransit
- Lohnzahlung
- Einzahlung und Auszahlung
- Differenz Soll-Ist

KassenSichV
Gesetz zum Schutz digitaler Grundaufzeichnungen vor Manipulationen
GoBD
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff


Veröffentlichung
Im Juli 2019 wurden die Anforderungen der DSFinV-K 2.0 veröffentlicht. Diese müssen vom Kassenanbieter bis 01.01.2020 umgesetzt werden – parallel zur Deadline der TSE-Anbindung an elektronische Kassensysteme. Im Juni 2020 wurde ein Update mit der DSFinV-K 2.2 veröffentlicht.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zur DSFinV-K finden Sie auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern unter „Downloads“. Hier lohnt es sich, regelmäßig vorbeizuschauen, da hier immer die neuesten Dokumente hinterlegt werden.
DFKA
Die Gastro-MIS ist Mitglied der ersten Stunde des Deutschen Fachverbandes für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA), Teil der Arbeitsgruppe Taxonomie, welche die Grundlage der DSFinV-K erarbeitet hat, und seit vielen Jahren hautnah bei der technischen Umsetzung der Kassensicherungsverordnung dabei.
TSE
Darüber hinaus gilt die Gastro-MIS als anerkannter Experte für Technische Sicherheitseinrichtungen für Registrierkassen und bietet seit Januar 2020 gemeinsam mit Swissbit TSE-Module, zertifiziert nach TR-03153, für die Gastronomie an.


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