Was bedeutet DSFinV-K?

Technische Grundlagenbeschreibung

Die DSFinV-K ist die technische Grundlagenbeschreibung für die Umsetzung der Kassensicherungsverordnung.  Als genormter Export von Kassendaten aus „elektronischen Aufzeichnungs-Systemen“ spielt sie eine entscheidende Rolle bei Betriebsprüfungen und der dazugehörigen Datenträger-Überlassung. Sie soll eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Daten unabhängig vom elektronischen Aufzeichnungs-System sicherstellen.

 

Die DSFinV-K ermöglicht

  • Einheitlich erfasste Daten für Betriebsprüfungen
  • Export der Grundaufzeichnungen des Kassensystems 
  • Einfache Überprüfung der Kassendaten

So können Finanzbehörden alle Kassenvorgänge noch besser, genauer und vor allem strukturierter prüfen.

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DSFinV-K Exporte

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Pflicht zur Bereitstellung

Der Steuerpflichtige muss den DSFinV-K Export jederzeit für eine Prüfung durch die Finanzbehörde bereitstellen. Die DSFinV-K knüpft an den GoBD Export an, ist jedoch deutlich strukturierter und umfangreicher.

 

DSFinV-K Schnittstelle:

  • das Einzelaufzeichnungsmodul
  • das Stammdatenmodul
  • das Kassenabschlussmodul

Ablauf der Protokollierung

Ablauf der Protokollierung eines Vorgangs in der TSE komprimiert

DSFinV-K Daten

Stammdaten

Bei jedem Kassenabschluss werden die Stammdaten festgehalten. Wenn die Stammdaten geändert werden, muss auch ein Kassenabschluss erfolgen – nur dann können die Stammdaten wieder eindeutig dem jeweiligen Kassenabschluss zugeordnet werden.

 

Geschäftsvorfälle

Die für die DSFinV-K relevanten Geschäftsvorfälle sind

  • Umsatz
  • Pfand/Pfand Rückzahlung
  • Rabatt
  • Aufschlag
  • Zuschüsse
  • Trinkgelder Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Einzweck- und Mehrzweckgutscheine, Verkauf und Einlösung
  • Forderungsentstehung und Forderungsauflösung
  • Anzahlungseinstellung und Anzahlungsauflösung
  • Anfangsbestand
  • Privatentnahme und Privateinlage
  • Geldtransit
  • Lohnzahlung
  • Einzahlung und Auszahlung
  • Differenz Soll-Ist
Buchhaltungsschnittstellen zu DATEV

Wer ist betroffen?

Prinzipiell ist jeder betroffen, der eine Buchführungs- bzw. Aufzeichnungspflicht hat und ein Aufzeichnungssystem nutzt und damit der „Kassensicherungsverordnung“ unterliegt. Die DSFinV-K hängt eng zusammen mit:

KassenSichV

Gesetz zum Schutz digitaler Grundaufzeichnungen vor Manipulationen

Mehr zur KassenSichV

GoBD

Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Bü­chern, Auf­zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form so­wie zum Da­ten­zu­griff

Mehr zur GoBD

Kassennachschau in Minuten

Gültigkeit und Informationen

Weiterführende Informationen über die GoBD

Veröffentlichung

Im Juli 2019 wurden die Anforderungen der DSFinV-K 2.0 veröffentlicht. Diese müssen vom Kassenanbieter bis 01.01.2020 umgesetzt werden – parallel zur Deadline der TSE-Anbindung an elektronische Kassensysteme. Im Juni 2020 wurde ein Update mit der DSFinV-K 2.2 veröffentlicht. 

 

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zur DSFinV-K finden Sie auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern unter „Downloads“. Hier lohnt es sich, regelmäßig vorbeizuschauen, da hier immer die neuesten Dokumente hinterlegt werden.

Mehr zur DSFinV-K

Ist Amadeus360 DSFinV-K-konform?

DFKA

Die Gastro-MIS ist Mitglied der ersten Stunde des Deutschen Fachverbandes für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA), Teil der Arbeitsgruppe Taxonomie, welche die Grundlage der DSFinV-K erarbeitet hat, und seit vielen Jahren hautnah bei der technischen Umsetzung der Kassensicherungsverordnung dabei.

 

TSE

Darüber hinaus gilt die Gastro-MIS als anerkannter Experte für Technische Sicherheitseinrichtungen für Registrierkassen und bietet seit Januar 2020 gemeinsam mit Swissbit TSE-Module, zertifiziert nach TR-03153, für die Gastronomie an.

Mehr zur TSEs

 

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