GoBD-konform
Zeitgleich zum Inkraftreten der KassenSichV gab es ein Update zur GoBD – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
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GoBD
Die Abkürzung GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ und wurde vom Bundesministerium für Finanzen (BMF Deutschland) in seinem Schreiben am 14. November 2014 veröffentlicht.
Kurz gesagt
Steuerrelevante Belege müssen so aufbewahrt werden, dass sie unveränderbar sind bzw. Veränderungen nachvollzogen werden können.
Am 1.1.2020 gab es eine Neuauflage der GoBD, die auch die neuen, digitalen Möglichkeiten beinhaltet, wie:
- Abfotografieren von Belegen mit Smartphones
- Cloud-Technologie wird berücksichtigt
Bei der Umwandlung von Belegen in ein Inhouse-Format wurden Erleichterungen beschlossen. Wenn folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, kann auf die Aufbewahrung der Ursprungsfassung verzichtet werden:
- Veränderung: Keine bildliche oder inhaltliche Veränderung
- Aufbewahrung: Keine sonstigen aufbewahrungspflichtigen Informationen gehen bei Konvertierung verloren
- Verfahrensdokumentation: Die Konvertierung wird dokumentiert
- Auswertung: Die maschinelle Auswertbarkeit und der Datenzugriff durch die Finanzbehörde werden nicht behindert
- Prüfung: Die Verfahrensdokumentation ist so dargestellt, dass die Prüfbarkeit sichergestellt ist
Prinzipiell ist jeder betroffen, der eine Buchführungs- bzw. Aufzeichnungspflicht hat. Die GoBD gilt für alle Aufzeichnungen steuerrelevanter Daten und ersetzt die zuvor geltenden Regelungen:
- GoBS: Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme
- GDPdU: Grundsätze zum Datenzugriff und Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
Veröffentlichung
Das BMF hat am 14.11.2014 die GoBD erstmalig eingeführt und die Grundsätze gelten in Deutschland für Veranlagungsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Im November 2019 wurde dann die Neufassung veröffentlicht, die seit dem 1.1.2020 gilt.
Weiterführende Informationen
Eine detaillierte Beschreibung der neuen GoBD finden Sie beim Bundesfinanzministerium.
Deutschland
Das Amadeus Team hat von jeher großen Wert auf die Gesetztes-Konformität der eigenen Software gelegt. Amadeus360 – und auch bereits die Vorversionen AmadeusI und AmadeusII sind im Falle der GoBD seit 2014 durch die Firma audicon zertifiziert.
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