AmadeusBon
Digitale Rechnung per QR-Code: Auf Kasse einblenden, Kunde scannt, Rechnung erscheint im Browser. In 3 Sekunden erledigt
- Konform: Kassennachschau in Minuten
- Umwelt schonend: Kein Druck mehr nötig
- Schützend: Kein Kontakt mit BPA-beschichteten Papier
- Schnell: Rechnung in 3 Sekunden beim Endkunden
- Datenarm: Keine Profilbildung (z.B. für Werbung)
- Günstig: Keine neue Hard- oder Software nötig
- Sparsam: kein Verschleiß, Papier oder Toner-Verbrauch
- Bequem: Keine App auf Kundenseite nötig
Recht zur Kassennachschau
Bereits seit 2018 ist es dem Finanzamt gestattet, unangekündigt Betriebsprüfer zur Kassennachschau in Ihren Betrieb zu schicken. Dieser Prüfer hat das Recht, im wahrsten Sinne des Wortes, in Ihre Kasse zu schauen. Verwenden Sie keine Kassenbons mit den Pflichtdaten nach KassenSichV kann es unangenehm werden.
Unter anderem folgende Daten sollten immer enthalten sein:
- TSE-Signatur
- Start und Stopp des Bezahlvorgangs
- Public Key
Kurz und Schmerzlos
Wir raten daher dazu, die Prüfung so schnell und einfach wie möglich zu machen. Mit dem digitalen Bon und QR-Code, kommt die Kassenbuch-Stichprobe in wenigen Sekunden auf das Smartphone des Prüfers. Ein kurzer Blick und der Prozess ist erledigt.
Kein Druck.
Kein „Papier“.
Kein Bisphenol A.
Da die Zeitpunkte auf dem Beleg essentiell sind, muss seit dem 01.01.2020 bei jedem Kassenvorgang ein Beleg erzeugt werden. Gemäß § 6 Satz 3 KassenSichV ist auch ein elektronischer Beleg zulässig – siehe unser Merkblatt zur Bonpflicht.
Statt Bons zu drucken, zeigen Sie einfach den QR-Code auf einem Kunden-Display. Dieser Link zur in der Cloud gespeicherten Rechnung genügt, da der Kassenvorgang damit abgeschlossen ist. Es besteht keine Annahmepflicht, d.h. der Kunde muss den Code nicht scannen.
Loyalty
Spätestens seit den großen Händler-übergreifenden Loyalty-Programmen ist Deutschland gespalten. Die einen erkennen den Mehrwert der gespeicherten Daten, wie Cashback oder personalisierte Angebote. Die anderen fürchten die Gefahr des „gläsernen Kunden“ – möglicherweise berechtigt.
E-Mail / SMS
Auch beim digitalen Kassenbon sind die Lager gespalten. Ein paar Anbieter setzen auf Übertragung per E-Mail oder SMS. Dafür muss der Kunde seine Kontakt-Daten herausgeben – das kostet Zeit und Vertrauen.
App
Andere Anbieter schaffen eine ganze Bon-Welt auf dem Smartphone. Hier werden die Bons nicht nur erfasst und gespeichert, sondern auch kategorisiert und ausgewertet. Mit Sicherheit ein interessantes Tool, um das eigene Kaufverhalten zu analysieren… aber Daten-intensiv und man benötigt die App.
QR-Code
Amadeus360 bietet allen, die ihre Daten hüten wollen, eine Daten-arme Variante: beinahe inkognito. Bei AmadeusBon wird der QR-Code mit dem Smartphone gescannt und schon öffnet sich der Bon im Browser und kann gespeichert werden. Oder auch nicht.
Kassenvorgang wird durch Bon beendet
Der Grund für die eingeführte Bonpflicht (eigentlich Belegausgabepflicht) ist der offensichtliche Beleg, dass ein Kassenvorgang gestartet und auch wieder beendet wurde. Beide Zeitpunkte und die Signatur der TSE befinden sich auf dem Beleg. Siehe dazu auch unsere Infografik „Warum TSEs und Bonpflicht“.
QR-Code wird angezeigt
Nachdem der Beleg erstellt wurde, kann er entweder als Papierbon oder als digitaler Bon ausgegeben werden – Belegausgabepflicht. Ein digitaler Kassenbon wird in die Cloud gelegt und kann über den QR-Code bezogen werden. Ein gedruckter Bon kann einfach überreicht werden. Zu den Daten auf dem Bon siehe auch unser Bonpflicht Merkblatt.
Kunde scannt QR-Code mit seinem Phone
Als Übertragungsmethode des digitalen Kassenbons gibt es verschiedene Varianten. Wir haben uns für die einfachste entschieden: Keine E-Mail, keine sms, einfach mit dem Handy den QR-Code „scannen“. Die meisten Smartphone Kameras können das inzwischen ohne App.
Smartphone-Browser zeigt digitalen Bon
Nachdem Scan der QR-Codes öffnet sich der Browser des Kunden Smartphones und ruft den in der Cloud gespeicherten digitalen Beleg ab. Dieser bleibt dort für ca. 4 Wochen hinterlegt. Zu den TSE Daten auf dem Bon Siehe auch unsere Infografik „So funkionieren TSEs“.
Kunde kann digitalen Bon abspeichern
Es bleibt dem Kunden selbst überlassen, ob er den Beleg speichern oder den Browser einfach wieder schließen möchte. Genau wie beim gedruckten Bon, ist er nicht dazu verpflichtet, den Bon anzunehmen (QR-Code scannen) oder aufzuheben (digitalen Bon speichern).
Geräte unabhängig
AmadeusBon wurde speziell für die Gastronomie entwickelt und läuft hervorragend auf den NCR Oderman Handhelds. Darüber hinaus kann unsere digitale Rechnung aber auch genauso gut auf Computerkassen verwendet werden.
Mit der Belegausgabepflicht wurden auch die Daten verpflichtend vorgeschrieben, die auf den Bon kommen:
- FIrmenname
- Firmenanschrift
- Kassen-ID
- UstID
- Belegnummer
- Rechnungsdatum
- Tischnummer
- Artikel, Menge und Preise
- Rechnungsbetrag
- Steuersatz und -betrag
- TSE-Signatur
- TSE-Transaktion
- TSE-Start und -Stop
- TSE-Seriennummer
- TSE Signatur-Account
- TSE-Zeitformat
- TSE-Hash-Algorithmus
- TSE-PublicKey
- Zeitstempel erste Bestellung
QR-Code
Wenn der Gastronom eine QR-Code-Lösung implementiert hat, wird der QR-Code in den meisten Fällen der Standard-Prozess sein. Der Gast muss AmadeusBon dann nur mit seinem Smartphone abscannen.
Digital bitte
Anfangs schadet es vermutlich nicht, einen Hinweis zu geben, dass die digitale Ausgabe gewünscht ist. „Digital bitte“ sollte genügen.
QR-Code anzeigen
Die Erzeugung einer digitalen Rechnung mit AmadeusBon ist ganz einfach:
- Finanzweg-Liste aufrufen
- Finanzweg auswählen
- Beleg-Art „EBon“
Falls nötig die Meldung „Vorgang wird bearbeitet“ bestätigen.
QR-Code scannen
Schon wird der QR-Code im Display angezeigt. Der Gast kann ihn nun ganz einfach mit seinem Smartphone scannen und sich die digitale Rechnung im Browser anzeigen zu lassen.
Kurz: nein.
Durch AmadeusBon wird kein Profil vom Gast angelegt. Auch verwenden wir keine App, die Kassenbelege speichert oder auswertet. Der Gast bleibt daher „anonym“.
Selbstverständlich nicht. Bei Bedarf ist der Kassenbon nach wie vor druckbar – genauso einfach per Knopfdruck wie vorher.
Sie ersparen sich mit AmadeusBon aber die Pflicht, jeden Bon zu drucken und schonen so Umwelt und Geldbeutel.
Keine Daten für QR
Nein, unsere QR-Code-Bon Lösung AmadeusBon kommt ohne persönliche Daten aus. Die Übertragung wird weitgehend inkognito ausgelöst.
Kein Datensatz in Kasse
In der Kassen wird dafür kein extra Datensatz angelegt. Das heißt, beim Gastronomen verbleiben keine Daten vom Gast, die er nicht schon durch den Kaufvorgang hatte.
Keine App
Nein, Gäste benötigen keine App. Der Gast scannt AmadeusBon einfach mit seiner Kamera und bekommt dann den digitalen Bon im Browser angezeigt.
QR-Code lesen
Bei älteren Modellen können die Kameras eventuell noch keine QR-Codes scannen. Für diesen Fall gibt es kostenlose universelle QR-Code Reader von verschiedenen Anbietern.
QR-Code anzeigen
Nein. Das Anzeigen des QR-Codes AmadeusBon mit Link zur digitalen Rechnung genügt, um der KassenSichV zu entsprechen. Der Kassenvorgang ist damit abgeschlossen.
Keine Annahmepflicht
Eine Annahmepflicht (hier: scannen) für Gäste, wie zum Beispiel in Italien, besteht in Deutschland nicht, weil die Kassennachschau in Deutschland anders funktioniert.
Die KassenSichV schreibt seit Januar 2020 das Aushändigen des Bons an den Kunden bei jedem Kaufvorgang vor. Da es anfangs kaum digitale Umsetzungen gab, wurde die Bonpflicht häufig mit Bondruck gleichgesetzt.
Gemäß § 6 Satz 3 KassenSichV ist ein elektronischer Beleg wie AmadeusBon aber genauso zulässig.
Zunächst mal die gute Nachricht: Um AmadeusBon verwenden zu können, brauchen Sie kein neues Kassensystem.
Wenn Sie bereits Amadeus360 Anwender sind, bekommen Sie durch ein Update die Option, den Bon per QR-Code zu aktivieren.
Grundsätzlich benötigt das Kassensystem keine Hardware-Erweiterung für AmadeusBon, …
- … wenn ein Kundendisplay oder ein drehbares Display existiert, das QR-Codes anzeigen kann.
- … wenn die Kassenschublade ohne Bondruck geöffnet werden kann.
- … wenn Android fähige NCR Orderman Geräte im Einsatz sind
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