RKSV
Die Abkürzung RKSV steht für Registrierkassensicherheitsverordnung – die Verordnung des Bundesministers für Finanzen Österreich. Mit Amadeus360 erfüllen Sie alle Forderungen der RKSV.
Bei der Registrierkassen-Sicherheitsverordnung (RKSV) handelt es sich um eine österreichische Rechtsvorschrift. Diese schreibt technische Sicherheitseinrichtungen für Registrierkassen vor. Mit deren Hilfe soll die Manipulationssicherheit bei Barumsätzen erreicht werden.
Die Registrierkassen-Sicherheitsverordnung trat mit dem 1. April 2017 in Kraft. Seit dem 1. Januar 2016 galten bereits wesentliche Punkte der späteren Verordnung:
- die Einzelaufzeichnungspflicht
- die Registrierkassenpflicht
- die Belegerteilungspflicht
Wer?
Die Registrierkassen-Sicherheitsverordnung richtet sich primär an Kassenhersteller, Softwareentwickler und Handelsunternehmen, die Registrierkassen auf den Markt bringen.
Wann?
Die Verordnung gilt in Österreich seit 01.04.2017.
Kassenidentifikations-Nummer
Die Kasse muss eine Kassenidentifikations-Nummer aufweisen, die über FinanzOnline gemeldet werden muss.
Schnittstelle
Die Kasse muss über eine geeignete Schnittstelle zu einer Sicherheitseinrichtung (HSM oder Chipkartenleser) mit einer Signaturerstellungseinheit verfügen.
Maschinenlesbarer Code
Jeder Beleg muss mit einem maschinenlesbaren Code versehen werden.
Elektronische Signatur
Jeder einzelne Barumsatz, sowie die nachfolgenden erklärten Monats- und Schlussbelege, werden elektronisch signiert. Dabei ist eine elektronische Signatur von der Signaturerstellungseinheit anzufordern und auf dem zugehörigen Beleg als Teil des maschinenlesbaren Codes anzudrucken.
Startbeleg
Die Kasse muss einen Startbeleg, der eine Prüfung entsprechend §6(4) RKSV ermöglicht, erzeugen können.
Datenerfassungs-Protokoll
Ein Datenerfassungs-Protokoll (DEP), in dem jeder einzelne Barumsatz inkl. der elektronischen Signatur zu erfassen und abzuspeichern ist, ist zu führen.
Umsatzzähler
Die in der Registrierkasse erfassten Barumsätze werden laufend aufsummiert.
Verschlüsselungs-Algorithmus AES 256
Der Umsatzzähler muss mit dem Verschlüsselungs-Algorithmus AES 256 verschlüsselt werden können.
Exportierfähigkeit
Das Datenerfassungsprotokoll muss jederzeit entsprechend exportiert werden können.
Schlussbeleg
Die Kasse muss im Falle einer planmäßigen Außerbetriebnahme der Registrierkasse einen Schlussbeleg mit Betrag Null (0) erstellen können.
Quartalsweise Sicherungsfunktion
Eine quartalsweise Sicherungsfunktion, die es ermöglicht die Daten des Datenerfassungsprotokolls auf einen externen Datenträger zu speichern, muss zur Verfügung stehen.
RKSV Konform
Das Amadeus Team hat von jeher großen Wert auf die Gesetztes-Konformität der eigenen Software gelegt. Amadeus360 erfüllt deshalb ab Version 1.4.1 alle oben genannten Punkte der RKSV. Wir sind zertifizierter A-Trust-Partner.
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