KassenSichV
Seit Januar 2020 gilt die neue KassenSichV – das neue Gesetz zum Schutz digitaler Grundaufzeichnungen vor Manipulationen. Es ergänzt die nach wie vor gültige GoBD.
Steuerbetrug
Jedes Jahr entgehen dem deutschen Staat Steuergelder in Milliardenhöhe durch manipulierte Kassen… und übrigens auch Ihnen. Dieses Geld fehlt an anderer Stelle, um es wieder in unsere Wirtschaft zu investieren.
INSIKA
Das Problem ist schon seit Jahren bekannt und die KassenSichV ist beileibe nicht der erste Versuch, Kassenmanipulation zu verhindern. Deshalb wurde bereits seit 2008 an einer möglichen Lösung gearbeitet. Heraus kam 2012 die INSIKA.
INSIKA steht für Integrierte Sicherheitslösung für Messwert verarbeitende Kassensysteme.
Aufzeichnungen von Bargeschäften
Das System zum Schutz der digitalen Aufzeichnungen von Bargeschäften gegen Manipulationen arbeitete mit Kryptografie anstelle von konventionellen Fiskalspeicher-Systemen. Details zum INSIKA-Verfahren finden Sie hier.
Zielführend war es allerdings nicht. Deshalb gilt seit 2020 die KassenSichV.
Digitale Grundaufzeichnungen
Das neue Gesetz schützt digitale Grundaufzeichnungen vor Manipulationen und wurde am 22. Dezember 2016 erlassen. Dieses „Kassengesetz“ wurde zum 1. Januar 2020 gültig und ergänzt (nicht ersetzt!) die GoBD.
Registrierkassen
Wozu verpflichtet die KassenSichV? Alle Nutzer von Registrierkassen müssen eine Reihe von Manipulations-Schutzmaßnahmen befolgen, die gemeinsam alle gängigen Betrugsszenarien verhindern sollen. Diese gelten also nur für Registrierkassen und betreffen offenen Ladenkassen nicht.
Technische Sicherheits-Einrichtung
Pflicht zur Verwendung einer zertifizierten TSE für elektronische Aufzeichnungs-Systeme (146a AO i.V.m. der KassenSichV)
Bonpflicht / Beleg-Ausgabepflicht
Pflicht zur unmittelbaren Belegaushändigung an die Beteiligten für alle Geschäftsvorgänge (146a AO KassenSichV)
Datenüberlassung
Pflicht zur Überlassung der Daten für Außenprüfung oder Kassennachschau über einheitliche Einbindungs- und Export- Schnittstelle und DSFinV-K (§4 KassenSichV)
Kassen-Meldepflicht
Pflicht, elektronische Aufzeichnungs-Systeme innerhalb eines Monats dem zuständigen Finanzamt zu melden (§146a Abs. 4 Satz 1 und 2 AO)
Amadeus360 liefert Ihnen alle Komponenten für die KassenSichV konforme Kassenführung. Treten Sie einer Kassennachschau entspannt entgegen…
- Registrierkassen(-Lizenz)
- Kassenbuch-Lizenz
- Technische Sicherheitseinrichtungen
- Implementierungssupport
- Implementierungsprüfung
Wie funktioniert eine Kassennachschau?
Dank der Technischen Sicherheitseinrichtungen und der Bonpflicht, verkürzt sich die Dauer eine Kassennachschau auf wenige Minuten und vermeidet Betriebsunterbrechungen. Wie das funktioniert, erfahren Sie unserer Infografik „Kassennachschau“.
„Unsere zertifizierten Sicherheits-Einrichtungen erfüllen selbstverständlich die hohen Sicherheitsanforderungen des BSI und sind vollständig zertifiziert.
Alle bereits im Feld befindlichen Kassensysteme in Handel, Handwerk und Gastronomie sind verpflichtend bis spätestens Ende 2022 nachzurüsten – PC-Systeme sogar noch bis Ende September 2020. Das ist mit den steckbaren Swissbit-TSEs mit einem Handgriff erledigt“.
Hubertus Grobbel, Vice President Security Solutions bei der Swissbit AG
TSEs kaufen und einrichten
Kassenhändler können Technische Sicherheitseinrichtungen direkt über uns beziehen. Als Gastronomen wenden Sie sich bitte an Ihren Kassenfachhändler oder bitten uns um einen Kontakt.
Folgende TSEs sind in unserem Shop verfügbar – natürlich mit Mengenrabatt bei größeren Stückzahlen.
- Hardware – TSE als USB, SD, Mirco-SD
- Implementierungskits – TSE, SDK-Paket und SDK/API Zugriff
- AmadeusVerify – Prüfung QR-Codes, TAR-Files & DSFinV-K Exporte
- TSE Support – erweiterte Doku, Use Cases und FAQ-Bereich
Kontakt zu Amadeus360
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