Infografik: digitale Bons

Welche digitalen Bon-Varianten gibt es?

Die Belegausgabepflicht hat für reichlich Ärger gesorgt. Schuld waren Fehlinterpretationen der KassenSichV. Hartnäckig halt sich immer noch das Gerücht, der Druck des Kassenbons sei für jeden Kunden verpflichtend. Dem ist nicht so.


Was ist tatsächlich Pflicht?

Das „Kassengesetz“ verpflichtet seit 1. Januar 2020 nur zu unmittelbaren Ausgabe des Kassenbons. In welcher Form die Ausgabe stattfindet, bleibt dem Händler / Gastronomen überlassen. Digital ist ausdrücklich ebenfalls gestattet.

Welche digitalen Bons gibt es?

Inzwischen haben sich einige Software-Hersteller, wie auch wir, des Problems angenommen. Im Wesentlichen gibt es (momentan) folgende Varianten in verschiedenen Ausprägungen:

  • Übertragung des digitalen Bons per QR-Code
  • Übertragung des digitalen Bons per E-Mail
  • Übertragung des digitalen Bons in einer App
  • Übertragung des digitalen Bons nach Wahl im Interface

Welcher digitale Bon ist am besten?

Welche Art der digitalen Rechnung „am besten“ ist, ist eine völlig subjektive Wahrnehmung und kann nicht pauschal beantwortet werden. Folgende Fragen können den Bedarf klären:

  • Wie schnell soll der Kundenwechsel stattfinden?
  • Welche Daten benötigt die Kundschaft?
  • Ist voraussichtlich ein Bewirtungsbeleg gewünscht?
  • Wie digital affin ist die Kundschaft?

Die Lösung mit Übertragung per QR-Code gilt als die schnellste – sowohl in der erstmaligen als auch der dauerhaften Nutzung. Ein zwischengeschaltetes Interface dagegen eröffnet Möglichkeiten der Anpassung wie zum Beispiel eine Ergänzung der Firmenanschrift des Kunden oder eines Zwecks zum Beispiel für Bewirtungsbelege. Eine Übersicht inklusive Performance-Beurteilung finden Sie in unserer Infografik.

Zu unserer eigenen digitalen Bon Lösung gelangen Sie hier.