Staatliche Förderungen

Ergebnisse des Koalitionsausschusses
vom 08. März 2020

Generell ist der deutsche Arbeitsmarkt in guter Verfassung. Dennoch ist derzeit nicht absehbar, in welchem Ausmaß der Corona-Virus Unternehmen treffen wird und welche Auswirkungen das auf den Arbeitsmarkt haben wird. Durch die Corona-Krise soll möglichst kein Unternehmen in Insolvenz geraten und kein Arbeitsplatz verloren gehen.

Die bewährten Förderinstrumente bleiben natürlich weiterhin zur Verfügung. Um Arbeitsplätze erhalten und Arbeitnehmern und Arbeitgebern Planungssicherheit geben, wurde das Kurzarbeitergeld verbessert.

Bis Ende 2021 werden Verordnungsermächtigungen eingeführt, mit der die Bundesregierung den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert:

  • Notwendige Anzahl der vom Arbeitsausfall betroffenen, um Antrag stellen zu dürfen, auf 10 %
  • Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
  • Kurzarbeitergeldbezug auch für Leiharbeiter
  • Bundesagentur für Arbeit erstattet Sozialversicherungsbeiträge vollständig

Ergänzend wird die Bundesregierung Vorschläge für Liquiditätshilfen für besonders betroffene Unternehmen erarbeiten. In Kürze folgt das Gespräch mit den Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft und den Gewerkschaften. 

Fördermaßnahmen

Im Folgenden haben wir einige Direktlinks für Sie gesammelt. Sollten weitere hinzukommen, werden wir sie an dieser Stelle ergänzen – sofern wir selbst die Information erhalten. Folgende Förderungen stehen Ihnen momentan zur Verfügung:

Informationsstellen

Bundesgesundheits-Ministerium
(Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen):
Telefon: 030 3464 65100

Mo – Do: 8 – 18 Uhr
Fr: 8 – 12 Uhr

Bundeswirtschafts-Ministerium
für wirtschaftsbezogene Fragen
Telefon: 030 18615 1515

Mo – Fr: 9 – 17 Uhr

Hotline zu Fördermaßnahmen:
Telefon: 030 18615 8000

Mo – Do: 9 Uhr bis 16 Uhr
Website der Förderdatenbank

Beantragung von Kurzarbeitergeld
Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur.
Unternehmerhotline der Bundesagentur:
Telefon: 0800 45555 20

Hotline für Ausnahmegenehmigungen:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Telefon: 06196 908-1444
E-Mail: [email protected]