Mehrweg-Angebotspflicht in der Gastro

Macht mehr als Sinn – Mehrweg

Wenn die Pizza schon kalt, die Pommes matschig oder der Burgerpatty als Schuhsohle ankommt, leidet das Image des Restaurants – meist ungerechtfertigt. Deshalb ist die richtige Verpackung gerade in der Gastro entscheidend für das Gasterlebnis.

Ob Pappe, Papier, Karton, Kunststoff usw. – der Verbrauch an Verpackungsmaterial steigt kontinuierlich – und schadet massiv unserer Umwelt!

Speziell in der Coronazeit hatten Einweg / To-Go-Produkte Hochkonjunktur, vor allem in der Gastro, wo es zeitweise nur die Möglichkeit für Take-Away gab.

In Deutschland fielen im Jahr 2019 18,9 Millionen Tonnen an Verpackungsabfällen an (Quelle: Bundesumweltamt). Aber – zum Glück – wir recyceln auch viel! Fast 80 % wurden 2020 bereits recycelt – Tendenz steigend – , was wohl auch auf das die strengen Vorgaben des Verpackungsgesetzes zurückzuführen ist (Quelle: Bundesregierung).

Wir packen aus! 

Schluss mit Einweg: Ab 1. Januar 2023 gilt die Mehrwegpflicht in der Gastro!

Was bedeutet das?

Es gilt eine verbindliche Angebotspflicht für Mehrwegverpackungen – aber

  • was bedeutet das, 
  • für wen gilt das und 
  • wie muss es umgesetzt werden?

Ganz konkret:

  • Restaurants, Bistros, Kantinen, Cafés, Caterer, Lieferdienste usw. sind ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, ihren Kunden auch Mehrwegbehälter für To-Go-Getränke oder Take-Away-Essen anzubieten.
  • Mehrwegoptionen dürfen explizit nicht unter schlechteren Konditionen angeboten werden als Einwegvarianten, also nicht teurer sein
  • Mehrwegverpackungen gegen Pfand sind in Ordnung, wenn Gastronomen sicher den Pfandbetrag bei der Rückgabe wieder zurückzahlen.
  • Gäste dürfen eigene Behältnisse mitbringen, und Gastronomen müssen diese auch annehmen; darüber müssen diese auch – gut sichtbar – informieren; das ist Pflicht.

Gibt’s Ausnahmen?

Wie immer – ja! Von der Mehrweg-Angebotspflicht ausgenommen sind 

  • kleine Betriebe (bis 80qm Verkaufsfläche und max. 5 Beschäftigte)
  • Speisen, die vorverpackt sind oder im Hinblick auf den unmittelbaren Verkauf vorverpackt vorgehalten werden/nicht individuell und spontan nach Bestellung befüllt werden

Das heißt natürlich nicht, dass auch kleinere Betriebe nicht auch Mehrweg anbieten dürfen bzw. sollen 😉

So weit, so gut – aber wie wird das genau umgesetzt?  

Machen Sie sich am besten, wenn nicht schon längst geschehen, über Mehrweggeschirr schlau – es gibt im Prinzip für jeden Bedarf etwas Passendes.

Das Geschirr sollte folgende Eigenschaften haben:

  • schadstoff-frei
  • auslaufsicher
  • spülmaschinenfest 
  • hitzebeständig
  • stapelbar 

Wer das neue Geschirr nicht kaufen will, kann auch mieten – über Unternehmen wie Revelo, die Mehrwegverpackungen über ein “Partnerprogramm” anbieten – Werbematerial inklusive. Viele weitere Anbieter und weitere Infos finden Sie auch unter esseninmehrweg.de.

Mehrweg mit Amadeus360

Die neue Mehrwegpflicht müssen Sie als Gastronom natürlich auch in der Kasse und im Kassenbuch abbilden – aber wie genau?

Die Steuersätze für Mehrweg sind noch unklar – wobei klar ist: Derselbe Steuersatz muss bei der Rücknahme auch wieder zurückgegeben werden! 

Zusätzlich müssen Sie die verschiedenen Mehrwegoptionen beachten und entsprechend die Einstellungen in der Kasse vornehmen:

  • für Mehrweg mit Pfand oder 
  • für mitgebrachte Behälter 

Klingt kompliziert? 

Absolut nicht! Amadeus360 hat für Sie an alles gedacht –  mehr Informationen dazu finden Sie bei uns im Handbuch:


Und für eine noch bessere Handhabung in der Praxis können Gäste bei der Bestellung bereits vorab angeben, ob sie ihr eigenes Geschirr mitbringen wollen – und Sie haben alles direkt in der Kasse erfasst!

Alle Informationen zum Bestellprozess in AmadeusGo finden Sie hier im Benutzerhandbuch:


Für weitere Informationen und konkrete Angebote wenden Sie sich gerne an uns!